In den nächsten Jahren steht bei den Städten und Gemeinden die vollständige Umstellung des bisherigen kameralen Rechnungssystems auf ein kaufmännisches bzw. doppisches Rechnungssystem an.
Grundlage dieser grundlegenden Änderung des Gemeindehaushaltsrechts ist der Beschluss der Innenministerkonferenz der Bundesländer vom 21.11.2003. Demnach wird in den meisten Bundesländern die bisherige Kameralistik durch die sogenannte. Doppik ersetzt.
Im Rahmen dieser Umstrukturierung des bisherigen Rechnungswesen, bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
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